Bis zum Jahr 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Wer 2018 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 76 Prozent. 24 Prozent der Jahresrente bleiben steuerfrei. Der endgültige Freibetrag wird erstmals aus der Jahresrente 2019 berechnet. Für Pensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn 2018 bleiben noch 19,2 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens jedoch 1.440 im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 432 Euro.
Wer 2018 seinen 65. Geburtstag feiert und deshalb erstmals Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag hat, erhält 19,2 Prozent, höchstens 912 Euro als Abzugsbetrag auf bestimmte Einkünfte. Der Altersentlastungsbetrag wird beispielsweise auf Löhne, auf Einkünfte aus Vermietung moder auf voll steuerpflichtige Einkünfte aus Pensionskassen und Riester-Verträgen gewährt, nicht jedoch auf Renten und Pensionen.
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