Der Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung verringert sich 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Beim hälftigen Arbeitnehmer-Beitrag verbleiben 0,05 Prozent. Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von 50.000 Euro ergeben sich 25 Euro weniger Beitrag im Jahr. Die übrigen Versicherungsbeiträge bleiben unverändert. Wie in jedem Jahr steigen hingegen die Bemessungsgrenzen für Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen. Die Betroffenen müssen im Ergebnis höhere Beiträge zahlen.

Beratungsstelle Berlin
Barbara Jäger-Kratz

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