Das monatliche Kindergeld steigt je Kind um 2 Euro, der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro jährlich. Hingegen unverändert bleibt der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei 2.640 Euro pro Kind. Die Freibeträge erhalten Eltern grundsätzlich je zur Hälfte. Sie führen in der Regel erst ab einem Einkommen von mehr als 32.000 bzw. 64.000 Euro (ledige bzw. verheiratete Eltern) zu einer zusätzlichen steuerlichen Entlastung gegenüber dem Kindergeld. Anderes gilt, wenn Eltern nicht zusammen leben. In diesen Fällen kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, durch Übertragung des Betreuungsfreibetrags vom anderen Elternteil bereits ab etwa 16.200 Euro Einkommen (Grundtabelle) von den Freibeträgen profitieren.

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Barbara Jäger-Kratz

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