Renten-Besteuerung

Steuererklärung für Rentner

Seit dem 1. Juli 2017 sind die Renteneinnahmen gestiegen. Rentner im Beitragsgebiet West erhalten 1,9 Prozent mehr Rente, im Beitragsgebiet Ost sind es 3,59 Prozent. Viele Rentner stellen sich die Frage, ob nach der Rentenanpassung Steuern fällig werden. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hat deshalb errechnet, welche Rentner aktiv werden müssen.

Die Mehrzahl der Rentner in Deutschland müssen nach wie vor keine Steuern zahlen. Die Zahl derjenigen, die Steuern zahlen müssen, nimmt allerdings regelmäßig zu. Dies hängt jedoch weniger mit der jährlichen Rentenanpassung zusammen. Vielmehr hat jeder neue Rentnerjahrgang einen geringeren Freibetrag und muss deshalb bereits mit geringeren Rentenbezügen Steuern zahlen, als dies bei früheren Jahrgängen der Fall ist.

Wer aufgrund geringer Rente bisher keine Steuererklärung abgeben musste, braucht im Rentengebiet West nach der diesjährigen Anpassung weiterhin keine Steuerbelastung zu befürchten. Für Rentner in Beitragsgebiet Ost kann aufgrund der etwas stärkeren Anhebung erstmals eine Steuerbelastung auftreten. Dies betrifft allerdings nur verhältnismäßig wenige Rentner und die jährliche Steuerbelastung allein durch die Rentenanhebung wird nur im niedrigen zweistelligen Bereich liegen.

Eine Orientierung über die mögliche Steuerbelastung gibt die nachfolgende Tabelle. Sie gilt für diejenigen, die ausschließlich gesetzliche Rentenbezüge haben. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte. Wer mit seiner Monatsrente nach der diesjährigen Rentenanpassung die aufgeführten Werte nicht überschreitet, muss keine Steuernachzahlung einkalkulieren.

Bis zu folgender Höhe fällt bei Rente aus gesetzlicher Versicherung keine Steuerbelastung an, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen

Rentenbeginn Rentengebiet West Rentengebiet Ost
Jahresrente 1) Monatsrente 2) Jahresrente 1) Monatsrente 2)
2005 19.244 1.619 18.031 1.529
2006 18.609 1.565 17.510 1.485
2007 18.089 1.522 17.080 1.448
2008 17.712 1.490 16.821 1.427
2009 17.264 1.452 16.493 1.399
2010 16.750 1.409 16.053 1.361
2011 16.370 1.377 15.730 1.334
2012 15.958 1.342 15.500 1.314
2013 15.534 1.307 15.267 1.295
2014 15.195 1.278 14.994 1.272
2015 14.945 1.257 14.829 1.258
2016 14.673 1.234 14.673 1.244
2017 14.208 1.195 14.208 1.205

1) Bruttorente 2017
2) Monatsrente zweites Halbjahr
3) Berechnung mit 2,55 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung, 8,4 Prozent zur Krankenversicherung

Eine Steuererklärung für 2017 ist erst im kommenden Jahr einzureichen. Wer mit seiner Rente die genannten Beträge deutlich überschreitet, sollte prüfen, ob auch für die Vorjahre eine Steuererklärung einzureichen ist.

Für die Beratung sollten folgende Unterlagen vorliegen:

  • Der letzte Rentenbescheid bzw. Anpassungsmitteilung und, falls vorhanden:
  • Bescheinigung einer privaten oder betrieblichen Rente
  • Lohnsteuerkarte(n)
  • Jahresbescheinigung von Banken über Zinseinkünfte
  • Nachweise über Mieteinnahmen

sowie

  • Spendenquittungen
  • Behindertenausweis
  • Quittungen über Zuzahlungen bei Arzt, Zahnarzt, Apotheke, Krankenhaus etc.
  • Rechnungen von Haftpflicht- (Kfz und Privat), Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen

Wir helfen Ihnen.

Für eine individuelle Beratung können sich Rentner und Pensionäre im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft jederzeit an uns wenden.

Beratungsstelle Berlin
Barbara Jäger-Kratz

Berlin Schmargendorf:
speziell für Rentner & Pensionäre
Reichenhaller Str. 17
14199 Berlin
Tel. 030 / 253 753 95

E-Mail: LSt-Hilfe@acus.de

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