Steuertipps
Auch wenn in zurückliegender Zeit weniger Steuergesetze verabschiedet wurden und die Arbeit einer neuen Bundesregierung noch auf sich warten lässt, treten zum Beginn des kommenden Jahres bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer und Ruheständler.
Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression
Der Grundfreibetrag, das steuerfreie Existenzminimum, steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Außerdem wird der Steuertarif zum Abbau der „kalten...
mehr lesenMehr Unterhalt
Mit dem Existenzminimum steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag auf 9.000 Euro. Wer bedürftige Angehörige oder andere begünstigte Personen unterstützt, kann Zahlungen bis zu diesem Betrag abziehen. Beiträge zur Basisabsicherung in die Krankenversicherung und zur...
mehr lesenMehr Sozialabgaben
Der Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung verringert sich 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Beim hälftigen Arbeitnehmer-Beitrag verbleiben 0,05 Prozent. Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von 50.000 Euro ergeben sich 25 Euro...
mehr lesenAltersvorsorge wird attraktiver
Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, berufliche Versorgungswerke oder Rürup-Verträge werden 2018 bis zu 23.712 Euro berücksichtigt, das sind 350 Euro mehr als im Vorjahr. 86 Prozent der Beiträge werden als Sonderausgaben abgezogen, 2 Prozentpunkte...
mehr lesenPlus für Eltern
Das monatliche Kindergeld steigt je Kind um 2 Euro, der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro jährlich. Hingegen unverändert bleibt der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei 2.640 Euro pro Kind. Die Freibeträge erhalten Eltern grundsätzlich...
mehr lesenBelastung für Ruheständler
Bis zum Jahr 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Wer 2018 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 76 Prozent. 24 Prozent der Jahresrente bleiben steuerfrei. Der endgültige...
mehr lesenHöhere Arbeitsmittel absetzen
Arbeitsmittel können 2018 bis zu einem Rechnungsbetrag von 800 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer 952 Euro, sofort abgesetzt werden. Erst bei Überschreiten dieses Betrages muss das Arbeitsmittel über die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden. Beratungsstelle Berlin...
mehr lesenBeratungsstelle Berlin
Barbara Jäger-Kratz
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